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§ 1 Allgemein

Die Leistungen und Angebote von Matschexperte erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten für sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Kunden (Gegenbestätigung) unter Hinweis auf dessen Geschäftsbeziehung wird widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese für jeden einzelnen Auftrag schriftlich bestätigt werden.


§ 2 Vertragsabschluss

Die Angebote von Matschexperte sind freibleibend und unverbindlich. Ein wirksamer Vertrag kommt erst nach Bestellung des Auftraggebers/Kunden und der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Matschexperte zustande. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Angaben in Prospekten, Katalogen und technischen Unterlagen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet wurden. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Matschexperte Eigentums- und Urheberrechte vor, sämtliche Unterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich gemacht oder außerhalb des Zwecks verwendet werden, zu dem sie dem Auftraggeber/Kunden übergeben wurden.


§ 3 Leistungsgegenstand

Matschexperte verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen auszuführen. Die Leistungen sind in der Auftragsbestätigung nicht abschließend. Matschexperte behält sich vor, den Leistungsinhalt jederzeit angemessen zu ändern, soweit der Auftraggeber/Kunde vor bzw. bei Vertragsabschluss unvollständige bzw. unrichtige Informationen erteilt hat.


§ 4 Leistungszeitraum

Leistungstermine sind nur dann verbindlich, sofern diese von Matschexperte schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Matschexperte hat Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, gesetzliche Vorschriften, die nicht gewährleistete An- und Abfahrt, eingeschränkte Lademöglichkeit mit den Fahrzeugen, usw.


§ 5 Pflichten des Auftraggebers/Kunden

Der Auftraggeber/Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche behördliche Genehmigungen kostenfrei vorliegen. Davon unberührt bestehen das Vertragsverhältnis und die Pflichten des Auftraggebers/Kunden gegenüber von Matschexperte. Der Auftraggeber/Kunde hat Gewähr dafür zu bieten, dass die An- und Abfahrt, sowie die Baufreiheit uneingeschränkt gewährleistet sind. Nimmt der Auftraggeber/Kunde die Leistung nicht innerhalb 3 Arbeitstage ab, so gilt die Abnahme als erfolgt, soweit in der Anzeige auf die Fiktionswirkung hingewiesen wurde. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer/Kunde die Abnahme verweigert, ohne dazu berechtigt zu sein.


§ 6 Zahlungsbedingungen

Der Auftraggeber/Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Entgelts, dass nach Leitungserbringung und Rechnungslegung binnen 3 Werktagen fällig ist. Unabhängig davon ist Matschexperte berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen und von der Zahlung seine Leistungs- erbringung abhängig zu machen. Preisänderungen bzw. Vergütung zusätzlicher Leistungen behält sich Matschexperte vor, sofern sich beim Beschichtungsmaterial oder in der Verarbeitung Änderungen ergeben, die auf unvollständige bzw. unrichtige Angaben des Auftraggebers/Kunden zurückzuführen sind. Die Lieferung von Waren und Leistungen erfolgt ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt.


§ 7 Zahlungsverzug/Mahnung

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug steht es Matschexperte frei, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Bei Privatkunden belaufen sich die Verzugszinsen auf 5% p.A., bei Geschäftskunden belaufen sich die Verzugszinsen auf 8% p.A. Matschexperte behält sich vor höhere Schadensersatzansprüche aufgrund des Zahlungsverzuges, belegt durch Nachweise, geltend zu machen. Eventuell entstehende Kosten durch Mahnungen, Gerichtsverfahren und/oder gerichtliche Mahnverfahren trägt der Schuldner.


§ 8 Mängel

Mängel an den Leistungen von Matschexperte sind unverzüglich anzuzeigen. Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit bzw. unerhebliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit stellen keine Mängel dar. Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich aus der Produktbeschreibung. Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung bzw. übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Von dem Auftraggeber/Kunden gewünschte Garantien oder Zusicherungen bedürfen auch bei Folgeschäden stets der schriftlichen Bestätigung. Die Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Garantien oder Zusicherungen zu erklären.


§ 9 Haftung

Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. In allen anderen Fällen ist die Haftung von Matschexperte für Schäden unabhängig von der Rechtsgrundlage ausgeschlossen, sofern die Haftung unter dem anwendbaren Recht nicht zwingend ist. Insbesondere haftet Matschexperte nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers/Kunden. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung gilt auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen von Matschexperte.


§ 10 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Matschexperte und dem Auftraggeber/Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Privatkunden ist das BGB zugrundeliegend. Bei Geschäftskunden oder Kunden, die in Ihrem Handeln mit einem Unternehmen konform sind (bspw. Handelsvertreter, Freiberufler o.Ä.) liegt das HGB zugrunde. Soweit der Auftraggeber/Kunde bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Rostock ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.


§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden eine dem Sinn und Zweck der nichtigen Vereinbarungen an der nächsten kommenden Vereinbarung treffen. Nebenabreden, Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.