§ 1 Allgemein
Die Leistungen und Angebote von Matschexperte erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden
Geschäftsbedingungen. Diese gelten für sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme
der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Verwendung
allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Kunden (Gegenbestätigung) unter
Hinweis auf dessen Geschäftsbeziehung wird widersprochen. Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese für jeden einzelnen Auftrag schriftlich
bestätigt werden.
§ 2 Vertragsabschluss
Die Angebote von Matschexperte sind freibleibend und unverbindlich. Ein wirksamer Vertrag kommt
erst nach Bestellung des Auftraggebers/Kunden und der schriftlichen Auftragsbestätigung
durch Matschexperte zustande. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten
sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Angaben in Prospekten,
Katalogen und technischen Unterlagen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in der
Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet wurden. An Abbildungen, Zeichnungen,
Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Matschexperte Eigentums- und Urheberrechte vor,
sämtliche Unterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise Dritten
zugänglich gemacht oder außerhalb des Zwecks verwendet werden, zu dem sie dem Auftraggeber/Kunden
übergeben wurden.
§ 3 Leistungsgegenstand
Matschexperte verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen auszuführen.
Die Leistungen sind in der Auftragsbestätigung nicht abschließend. Matschexperte behält sich vor,
den Leistungsinhalt jederzeit angemessen zu ändern, soweit der Auftraggeber/Kunde vor bzw.
bei Vertragsabschluss unvollständige bzw. unrichtige Informationen erteilt hat.
§ 4 Leistungszeitraum
Leistungstermine sind nur dann verbindlich, sofern diese von Matschexperte schriftlich als
verbindlich bestätigt wurden. Matschexperte hat Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die die Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, gesetzliche
Vorschriften, die nicht gewährleistete An- und Abfahrt, eingeschränkte Lademöglichkeit
mit den Fahrzeugen, usw.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers/Kunden
Der Auftraggeber/Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche behördliche Genehmigungen
kostenfrei vorliegen. Davon unberührt bestehen das Vertragsverhältnis und die Pflichten des
Auftraggebers/Kunden gegenüber von Matschexperte. Der Auftraggeber/Kunde hat Gewähr dafür zu bieten,
dass die An- und Abfahrt, sowie die Baufreiheit uneingeschränkt gewährleistet sind. Nimmt der
Auftraggeber/Kunde die Leistung nicht innerhalb 3 Arbeitstage ab, so gilt die Abnahme
als erfolgt, soweit in der Anzeige auf die Fiktionswirkung hingewiesen wurde.
Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer/Kunde die Abnahme verweigert,
ohne dazu berechtigt zu sein.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber/Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Entgelts, dass nach Leitungserbringung
und Rechnungslegung binnen 3 Werktagen fällig ist. Unabhängig davon ist Matschexperte berechtigt, eine
angemessene Vorauszahlung zu verlangen und von der Zahlung seine Leistungs- erbringung abhängig zu machen.
Preisänderungen bzw. Vergütung zusätzlicher Leistungen behält sich Matschexperte vor, sofern sich beim
Beschichtungsmaterial oder in der Verarbeitung Änderungen ergeben, die auf unvollständige bzw.
unrichtige Angaben des Auftraggebers/Kunden zurückzuführen sind. Die Lieferung von Waren und Leistungen
erfolgt ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt.
§ 7 Zahlungsverzug/Mahnung
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug steht es Matschexperte frei, eine angemessene Entschädigung
zu verlangen. Bei Privatkunden belaufen sich die Verzugszinsen auf 5% p.A., bei Geschäftskunden
belaufen sich die Verzugszinsen auf 8% p.A. Matschexperte behält sich vor höhere Schadensersatzansprüche
aufgrund des Zahlungsverzuges, belegt durch Nachweise, geltend zu machen. Eventuell entstehende
Kosten durch Mahnungen, Gerichtsverfahren und/oder gerichtliche Mahnverfahren trägt der Schuldner.
§ 8 Mängel
Mängel an den Leistungen von Matschexperte sind unverzüglich anzuzeigen. Unerhebliche Abweichungen von
der vereinbarten Beschaffenheit bzw. unerhebliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit stellen keine Mängel dar.
Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich aus der Produktbeschreibung. Mängelansprüche bestehen
nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung bzw. übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund besonderer äußerer
Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Von dem Auftraggeber/Kunden
gewünschte Garantien oder Zusicherungen bedürfen auch bei Folgeschäden stets der schriftlichen Bestätigung.
Die Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Garantien oder Zusicherungen zu erklären.
§ 9 Haftung
Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. In allen anderen Fällen ist die Haftung
von Matschexperte für Schäden unabhängig von der Rechtsgrundlage ausgeschlossen, sofern die Haftung unter dem
anwendbaren Recht nicht zwingend ist. Insbesondere haftet Matschexperte nicht für indirekte Schäden,
entgangenen Gewinn sowie sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers/Kunden. Der Haftungsausschluss
und die Haftungsbegrenzung gilt auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen von Matschexperte.
§ 10 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Matschexperte und dem
Auftraggeber/Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Privatkunden ist das BGB
zugrundeliegend. Bei Geschäftskunden oder Kunden, die in Ihrem Handeln mit einem Unternehmen
konform sind (bspw. Handelsvertreter, Freiberufler o.Ä.) liegt das HGB zugrunde. Soweit der
Auftraggeber/Kunde bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Rostock ausschließlicher Gerichtsstand für
alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden eine dem Sinn und Zweck
der nichtigen Vereinbarungen an der nächsten kommenden Vereinbarung treffen. Nebenabreden,
Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die
Aufhebung des Schriftformerfordernisses.